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CHRONISCHE ERKRANKUNGEN
 

Chronische Erkrankungen/Zuzahlungsbefreiungen

Bescheide über Zuzahlungsbefreiung, die bis einschließlich 31.12.2003 ausgestellt wurden, haben ihre Gültigkeit verloren. Gesetzlich Versicherte müssen jetzt jährlich Zuzahlungen bis zu 2 %, chronisch Kranke bis zu 1 % des Haushalts-Bruttoeinkommens leisten. Die Zuzahlungsbelege können bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald diese Zuzahlungsgrenze erreicht ist. Sie werden dann für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.

Wer ist nach der jetzt gültigen Regelung chronisch krank im Sinne der 1%-Zuzahlungsregelung?

Mindestens je ein Arztbesuch in den letzten vier Quartalen wegen einer chronischen Erkrankung und

entweder Pflegestufe 2 oder 3

oder einen Behinderungsgrad von mindestens 60%

oder Erfordernis einer kontinuierlichen medizinischen Betreuung, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Die endgültige Entscheidung ist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorbehalten. Entsprechende Antragsformulare bekommen Sie bei den Krankenkasse.


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