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REZEPTGEBÜHREN
 

Neuregelung der Arzneimittelversorgung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit Januar 2004


Medikamentenzuzahlung:

Seit 01. Januar 2004 haben sich erneut die gesetzlichen Vorgaben für Ihre Arzneimittelversorgung geändert. Sie müssen jetzt grundsätzlich 10% des Preises eines Arzneimittels zuzahlen: mindestens 5 €, höchstens jedoch 10 € je Präparat.

Auf Grund einer Neuordnung der Apothekenpreise werden sehr preiswerte Medikamente mit abgelaufenem Patentschutz zum Teil deutlich teurer, teurere Medikamente mit Patentschutz etwas günstiger.

Bei physikalischer Therapie und bei Leistungen der Behandlungspflege müssen Sie neben 10 € Rezeptgebühr 10% jeder Leistung zuzahlen. Die Zuzahlung ist bei der Behandlungspflege auf maximal 28 Tage begrenzt.


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