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MEDIKAMENTENVERORDNUNG
 

Neuregelung der Arzneimittelversorgung für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit Januar 2004

Frei verkäufliche Medikamente:

Nicht verschreibungspflichtige Präparate dürfen die gesetzlichen Krankenkassen ab 2004 grundsätzlich nicht mehr erstatten. Wir Ärzte dürfen sie daher auch nicht mehr auf Kassenrezept verordnen. Inzwischen wurde vom Gemeinsamen Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte einige Ausnahmeregelungen beschlossen. Der aktuellen Stand ist für Sie unter www.g-ba.de abrufbar. Dazu benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader.


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