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Gelbfieber

Gelbfieber

Das Gelbfieber ist eine schwere akute fieberhafte Viruserkrankung, ausgelöst durch den Stich einer infizierten weiblichen Aedes-Mücke. Das Virus gelangt über das Lymphsystem in die Blutbahn und gelangt so in Leber, Nieren und das Nervensystem, wo es massive Schäden hinterlassen kann. In 10-50 % kann es sogar zu einem tödlichen Ausgang kommen.

Erreger: Gelbfiebervirus; Flavivirus (RNA)

Inkubationszeit: 3-6 Tage

Verbreitung:

Das Gelbfieber kommt besonders im tropischen Afrika und in Süd- und Mittelamerika entlang des Äquatorgürtels vor. In Asien gibt es kein Gelbfieber. In einigen Ländern ist eine Impfung jedoch Pflicht, wenn man aus einem Gelbfiebergebiet kommend einreisen will.

Symptome:

Die Krankheit beginnt mit plötzlich hohem Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. Nach einer kurzen fieberfreien Phase von 1-2 Tagen kommt ein erneuter Fieberanstieg mit Bluterbrechen und Gelbsucht. Es kommt zu schweren Nieren- und Leber- und Gehirnschädigungen, die tödlich enden können.

Vorsichtsmaßnahmen:

Die tagaktiven Mücken stechen besonders in den frühen Morgenstunden. Halten Sie sich zum Schutz vor Stichen nachts nur in geschlossenen Räumen auf und schlafen Sie möglichst unter einem Moskitonetz, das fest um die Matratze geschlagen wird. Bevorzugen Sie Netze, die mit einem Insektenabwehrmittel imprägniert wurden. Bevorzugen Sie helle Kleidung, da die Mücken von dunklen Farben angezogen werden. Freie Körperstellen sollten mit einem Insektenabwehrmittel geschützt werden.

Impfung:

Die Gelbfieberimpfung darf nach den geltenden Bestimmungen im Gegensatz zu allen anderen Impfungen nur von bestimmten ermächtigten Instituten und Ärzten (z.B. das Gesundheitsamt) durchgeführt werden.

Die Impfung muss spätestens 10 Tage vor Einreise in ein Gelbfiebergebiet erfolgen. Die einmalige Impfung bietet nach 10 Tagen einen dauerhaften Schutz. Die Impfung muss in einen internationalen Impfpass eingetragen werden, da diese Impfbescheinigung in manchen Ländern bei der Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgelegt werden muss. Nur bei einer medizinischen Kontraindikation gibt es die Möglichkeit der Impfbefreiung, die ebenfalls im internationalen Impfausweis vermerkt und von der zugelassenen Impfstelle unterschrieben sein muss.

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