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Solarien

Künstliche UV-Strahlung (Solarien)

Künstliche UV-Strahlung in Solarien sollte wegen der damit verbundenen Risiken nicht zu kosmetischen Zwecken, zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder zur nicht medizinischen Gesundheitsprophylaxe genutzt werden. Insbesondere Personen mit empfindlicher Haut, die immer einen Sonnenbrand bekommen und kaum eine Bräunung erreichen (Hauttyp I) sowie Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sollten nicht der Strahlung von Solarien und UV-Heimsonnen ausgesetzt werden.

Die Strahlenschutzkommission empfiehlt darüber hinaus, dass solche Personen kein Solarium nutzen sollten, die

  • eine große Zahl (mehr als 40-50) von Pigmentmalen (Nävi) besitzen,
  • atypische Pigmentmale zeigen,
  • angeborene große Pigmentmale aufweisen,
  • zu Sommersprossen/Sonnenbrandflecken (Lentigines) neigen
  • viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten haben,
  • Vorstufen von Hautkrebs zeigen,
  • an Hautkrebs erkrankt sind oder waren,
  • eine genetische Prädisposition für Hautkrebs besitzen,
  • sich Organtransplantationen unterzogen haben oder
  • durch ein familiäres maligenes Melanom vorbelaste sind.

Die Strahlenschutzkommission betont ausdrücklich, dass eine fachgerechte Therapie bestimmter Erkrankungen durch künstliche UV-Quellen nur von fachkundigen Ärzten in klinischen Einrichtungen oder entsprechend ausgestatteten Fachpraxen erfolgen darf.

Wenn jemand ein Solarium trotz der generellen Empfehlung, auf künstliche UV-Strahlung zu kosmetischen Zwecken zu verzichten, nutzen möchte, so sollte er zur Begrenzung der Risiken auf das Prüfsiegel "geprüftes Sonnenstudio" achten. Dieses Prüfsiegel vergibt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an Sonnenstudios, die bestimmte Kriterien erfüllen.

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