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Patientenverfügung

Eine schwere Krankheit oder ein plötzlicher Unfall kann jeden treffen. Was passiert, wenn ich meinen Willen nicht mehr artikulieren kann?

Wir stellen Ihnen hier Möglichkeiten vor, mit denen sich sicherstellen lässt, dass auch in einer solchen Lebensphase die eigenen Wünsche beachtet werden.

Für den Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unglücksfalles gibt es drei Vorsorgemöglichkeiten:

  • die Vorsorgevollmacht
  • die Betreuungsverfügung
  • die Patientenverfügung

Die Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die sich im Falle von fehlender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit rechtsverbindlich um die darin festgelegten Belange des Betroffenen kümmern.

Sie ist sinnvoll, wenn man eine Person hat, der man unbedingt vertraut und - besonders wichtig- der man dies auch zutraut!


Die Betreuungsverfügung

Ein Betreuer ist eine Person, die vom Vormundschaftsgericht eingesetzt wird und dann notwendige Entscheidungen trifft. In der Betreuungsverfügung legt man fest, wer sein Betreuer werden soll oder es auf keinen Fall werden soll.


Die Patientenverfügung

In der Patientenverfügung wird festgelegt, wie man in einer bestimmten Krankheitssituation behandelt oder nicht behandelt werden möchte.

Folgende Links bieten Ihnen weitere Infos und Downloadmöglichkeiten zu diesem Thema:

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter (eine Broschüre des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit sehr viel Info und Vordrucken)

Patientenverfügung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der evangelischen Kirchen Deutschland


Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer


Hilfe beim Abfassen einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung bietet Ihnen auch das Buch "Vorsorge selbstbestimmt" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.


Denken Sie bitte in diesem Zusammenhang auch an die Möglichkeit, einen Organspendeausweis auszufüllen und bei sich zu tragen. Darin können Sie Ihre Bereitschaft zur Organspende für alle derzeit möglichen Organe erklären oder auch nur beschränkt auf bestimmte Organe.

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