Corona-Impfungen
Aktuelle Regelungen zu Corona-Impfungen
Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg folgende Personen: Liste der aktuell Impfberechtigen (Stand: 13. März 2021)
Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können.
Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum. Alle anderern anspruchsberechtigten Personen müssen sich selber um einen Termin kümmern, entweder über die Telefonnummer 116 117 oder auf der Website www.impfterminservice.de . Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse oder die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
Eine Impfung in den Arztpraxen ist derzeit noch nicht möglich! Impfungen sind ausschließlich in den zwei Stuttgarter Impfzentren möglich:
Impfzentrum Klinikum Stuttgart in der Liederhalle (Hegel-Saal), Berliner Platz 1, 70174 Stuttgart
Impfzentrum am Robert-Bosch-Krankenhaus, Auerbachstr. 110, 70376 Stuttgart
(Stand dieser Information: 13.03.2021)
Weiter Informationsstellen
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Corona-Seite der Landeshauptstadt Stuttgart und der
Seite des Ministeriums für Soziales und Intergration Baden-Württemberg