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Gesundheitsreform
Früherkennung Darmkrebs

DARMKREBS-FRÜHERKENNUNG
 

Neuregelung der Darmkrebs-Früherkennung seit dem 01.Oktober 2002

Seit Oktober 2002 haben Sie als gesetzlich Versicherter Anspruch auf folgende Maßnahmen zur Darmkrebs-Früherkennung:

Vom 50. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr: jährlicher Test auf verstecktes Blut im Stuhl.

Ab dem 55. Lebensjahr: entweder vorbeugende Darmspiegelung (Wiederholung nach 10 Jahren möglich) oder alle zwei Jahre einen Test auf verstecktes Blut im Stuhl.

Die Darmspiegelung bietet die Chance, auch schon Krebsvorstufen (z. B. bestimmte Polypen) zu erkennen und gleich während der Untersuchung schmerzfrei zu entfernen. Dies bedeutet eine echte Krebsvorbeugung.


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